In dieser aktuellen Coronalage, vom 27. Jänner 2022, analysieren die Juristen Dr. Susanne Fürst (Verfassungssprecherin der FPÖ im österreichischen Parlament) und Dr. Michael Schilchegger (Rechtsanwalt) Hintergründe und Möglichkeiten des Impfpflichtgesetztes in Österreich, welches mit 01. Februar 2022 in Kraft tritt. Schilchegger betont, dass erst ab 15. März gestraft werden darf, bis dahin könne man sich als Betroffener eine entsprechende Strategie überlegen. In jedem Fall sind sich die Juristen einig, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof feststellen müsse, dass dieses Gesetz nicht mit der österreichischen Verfassung vereinbar ist. Trotzdem müsse man beachten, dass der Verfassungsgerichtshof ausschließlich politisch besetzt wird und deshalb im aktuellen Corona-Ausnahmezustand keine große Hilfe im Kampf gegen die Zwangsmaßnahmen war. Die Beeinspruchung gegen etwaige Strafen und die Bekämpfung dieses Gesetzes auf allen Ebenen, mit demokratischen und juristischen Mitteln, ist aber ein Gebot der Stunde, möchte man keine ewige Einzementierung dieses Kontrollgesetzes haben.
Diese Coronalage, mit AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet, ist der Auftakt zu einer Serie mehrerer juristischer Interviews und Schwerpunkte zum Impfpflichtgesetz in Deutschland und Österreich.
Eine Serviceseite, mitinitiiert von Dr. Susanne Fürst und der FPÖ, finden Sie auf: www.impfzwang.at
Der Rechtsanwalt Dr. Michael Schilchegger wird ab sofort auch auf seinem Telegramkanal kostenlose Informationen und Tipps zur Verfügung stellen: t.me/schilchegger
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