Dr. Uwe Lipinski ist Fachanwalt für Verfassungs- und Verwaltungsrecht in Heidelberg. Bereits im letzten Jahr kritisierte er das intransparente Vorgehen des Bundesverfassungsgerichtes im Zusammenhang mit der im Oktober verhängten „Bundesnotbremse“. Dieser Eilantrag wurde ohne mündliche Verhandlung abgelehnt. Aktuell vertritt er eine rund fünfzigköpfige Klägergruppe, die einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die bereichsbezogene Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen gestellt hatte. Vivien Vogt hat mit Lipinksi über den aktuellen Fall, und wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuordnen ist, gesprochen. Für ihn sind die Beschlüsse des Höchstgerichts kaum noch nachzuvollziehen, denn wenn es um Corona-Maßnahmen geht, scheinen für Karlsruhe die Grundrechte gar nicht mehr zu gelten.