Rechtsanwalt Todor-Kostic: „Die ORF-Haushaltsabgabe ist modernes Raubrittertum“
30.1.2024 • 16:35 Minuten
Jetzt teilen!
Die zu Beginn des Jahres eingeführte ORF-Haushaltsabgabe sei nicht zulässig, sagt der Kärntner Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic im AUF1-Gespräch. Er hält diese allenfalls dann für gerechtfertigt, „wenn man den ORF strukturell und redaktionell einer Totalreform unterzieht“. Ferner weist er darauf hin, dass schon der Verfassungsgerichtshof festgestellt habe, „dass der ORF-Publikums- und Stiftungsrat sozusagen zu stark parteipolitisch besetzt ist“. Daher könne der öffentliche Rundfunk seiner „Kontrollfunktion als vierte Macht im Staate gar nicht effektiv nachkommen“. Als Konsequenz daraus ist für Todor-Kostic „jede Zahlungspflicht für diesen Staatsfunk derzeit jedenfalls unvertretbar“.
Unterstützen Sie unsere Arbeit
Wir sind unabhängig und kritisch, weil Sie uns unterstützen:
Der Zensur zum Trotz: Folgen Sie uns auf Telegram (https://t.me/auf1tv) und tragen Sie sich jetzt in den zensurfreien Newsletter von AUF1 ein, um rechtzeitig vorzubauen: https://auf1.tv/newsletter
AUF1.TV unterstützen
Newsletter
Die Zensur greift immer weiter um sich! Tragen Sie sich jetzt in den kostenlosen Newsletter von AUF1 ein, um sicher informiert zu bleiben. Sie können sich jederzeit wieder abmelden.

Folgen Sie uns: