Den wenigsten dürfte bekannt sein, dass Geheimabsprachen zwischen der Bundesregierung und den Medien nicht nur üblich, sondern auch offiziell zulässig sind: Im März 2017 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass diese auch weiterhin „geheim“ bleiben dürfen. Das Bundeskanzleramt muss also keine Auskünfte über Teilnehmer, Themen und Daten geben.
Ein Beispiel aus der Finanzkrise 2008/2009 verrät, wie die Steuerung der veröffentlichten Meinung in der Praxis funktioniert...
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