Compact-Prozess: Innenministerium hält Volk für verfassungsfeindlich
11.6.2025 • 02:11 Minuten
Vor dem deutschen Bundesverwaltungsgericht wurde heute der Verbotsprozess gegen das Compact-Magazin fortgesetzt. Dabei ging es vor allem um die inhaltliche Ausrichtung der Zeitschrift. Die Vertreter des Bundesinnenministeriums machten deutlich: Bereits die Verwendung eines ethnokulturellen Volksbegriffes wäre aus ihrer Sicht ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Und ein Verbot des Medienunternehmens daher gerechtfertigt. Aus dem Gericht in Leipzig eine Einschätzung von AUF1-Nachrichtenleiter Martin Müller-Mertens.
Unterstützen Sie unsere Arbeit
Wir sind unabhängig und kritisch, weil Sie uns unterstützen:
Der Zensur zum Trotz: Folgen Sie uns auf Telegram (https://t.me/auf1tv) und tragen Sie sich jetzt in den zensurfreien Newsletter von AUF1 ein, um rechtzeitig vorzubauen: https://auf1.tv/newsletter
Melden Sie sich an, um an der Diskussion teilzunehmen!
AUF1.TV unterstützen
Newsletter
Die Zensur greift immer weiter um sich! Tragen Sie sich jetzt in den kostenlosen Newsletter von AUF1 ein, um sicher informiert zu bleiben. Sie können sich jederzeit wieder abmelden.

Folgen Sie uns: