
++ Diese heimliche Gesetzesänderung im Wehrpflichtgesetz hat es in sich und betrifft alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren! ++
Wer Deutschland länger als drei Monate verlassen will, muss sich seit dem 1. Januar 2026 eine Ausreisegenehmigung beim Karrierecenter der Bundeswehr einholen. Man müsse „für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält", so die Begründung einer Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber Ippen.Media.
⚠️Wie der Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes vorsieht, ist jedoch jeder Antrag zu genehmigen, eine Ablehnung ist nicht vorgesehen. Verpflichtend bleibt das Ausreisegesuch dennoch. Welche Konsequenzen auf Männer zukommen, die ohne Genehmigung ausreisen, ließ das Ministerium unbeantwortet, wie die Berliner Zeitung schreibt.
💬 AUF1-Chef Stefan Magnet kommentiert auf seinem Telegram-Kanal dazu: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten (oder einen Angriffskrieg vorzubereiten)…"
