
Erneut zeigt sich: Viele Corona-Einschränkungen waren reine politische Willkür. Das Verfassungsgericht Brandenburg erklärte nun zentrale Teile der Eindämmungsverordnung vom März 2021 für verfassungswidrig, darunter Kontaktbeschränkungen, Zugangsbeschränkungen und sogar die Maskenpflicht.
Die Entscheidung dürfte Konsequenzen haben. Das Urteil liegt bislang nur dem Landtag vor. In einer Presseerklärung heißt es jedoch: „Die daran anknüpfenden Bußgeld-Tatbestände hat das Verfassungsgericht für nichtig erklärt.“ Ob die verhängten Strafen nun zurückgezahlt werden, und in welchem Umfang, ist bislang offen.
Geklagt hatte die AfD-Fraktion. Ihr Vorsitzender Christoph Berndt fordert daher: „Es ist nun höchste Zeit, endlich alle Bußgelder zu annullieren.“
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