Mit diesem Schildbürgerstreich werden Impfnebenwirkungen aus der Statistik geschmissen: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die dem Gesundheitsministerium untersteht, hat eine Richtlinie für „Long-Covid“-Therapien herausgegeben. Doch in dieselbe Krankheits-Kategorisierung (U09.9) sollen laut der KBV auch sogenannte „Post-Vac“-Patienten fallen – also Impfschäden.
Durch die Umetikettierung hin zu „Long-Covid“-Fällen sollen Impfschäden vertuscht werden! Der Datenanalyst Tom Lausen schreibt, dass mit dieser Regelung vor allem die Ärzte unter Druck gesetzt werden, Impfschäden zu verdecken. In solchen Fällen gäbe es nämlich oft keine spezifische Behandlungs-Vergütung für Mediziner, die sich weigern, „Post-Vac“ als U09.9 (Post-COVID) zu kodieren.
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