
Die Schikanen und Verfolgung durch das Corona-Regime gehen ungebremst weiter. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar abgelehnt. Der Richter hatte im April 2021 an zwei Thüringer Schulen die Masken- und Testpflicht sowie die Abstandsregeln aufgehoben. Das Regime der Zwangsmaßnahmen ließ ihn daraufhin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilen. Nun ist das Urteil rechtskräftig, denn Karlsruhe wies seine Beschwerde zurück. Die lapidare Begründung: „Die Beschwerde zeigt keinen schlüssigen Verstoß gegen das Willkürverbot.“
💥👩⚕️Wie das Corona-Regime weiterhin gegen die mutigen Ärzte aus der großen AUF1-Dokumentation „Corona-Helden: Wir vergessen Euch nicht!“ vorgeht, erfahren Sie heute um 18 Uhr in den Nachrichten AUF1.