Jetzt soll die Speicherpflicht für IP-Adressen kommen ++ Ausweitung auf Verkehrsdaten möglich
23.4.2026, 11:10:33

Jetzt soll Ihre IP-Adresse per Gesetz für drei Monate gespeichert werden. Die Bundesregierung hat ein Gesetz in die Wege geleitet, die Internetanbieter künftig verpflichtet, alle vergebenen IP-Adressen für drei Monate „vorsorglich“ zu speichern. Das Ziel: Die Kriminalität im Netz bekämpfen. Hierbei wird Online-Betrug, Hasskriminalität im Netz und Verbreitung von Kinderpornografie genannt. Letzteres Argument wird auch für die vorbereitete EU-Altersverifizierungs-App genannt. Der AfD-EU-Abgeordnete Petr Bystron sagte im AUF1-Interview bei Stefan Magnet jedoch, „das ist vorgeschoben und eine perfide Taktik, um so eine fiese Überwachungsapp durchzudrücken“.

Zur IP-Adressen-Speicherung soll zusätzlich „die Möglichkeit einer Sicherungsanordnung geschaffen werden. Damit kann die Strafverfolgungsbehörde bei einem konkreten Anlass die Sicherung von Verkehrsdaten für bis zu drei Monate anordnen, sofern rechtliche oder tatsächliche Voraussetzungen einer Datenerhebung noch nicht vorliegen“, heißt es von Seiten der Bundesregierung.

Kritiker sehen darin jedoch eine „Massenüberwachung durch die Hintertür“, wie beispielsweise Linken-Abgeordnete Clara Bünger warnt.

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