Jäger mit falschem Parteibuch:🚫Gesinnungstest für Waffenbesitzer
14.9.2026, 14:10:25

Mitglieder und Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt gelten als waffenrechtlich unzuverlässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat bereits am 7. August 2026 rechtskräftig entschieden. Anlass ist die Einstufung des Landesverbands als gesichert rechtsextremistisch. Das Gericht begründet die Entscheidung wie folgt: Der Staat müsse „nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind“, um die Allgemeinheit vor „extremen Gefahren von Waffen“ zu schützen.

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) lässt die Behörden „den begonnenen Weg weitergehen“. Bis Mitte September sind laut Ministerium 17 Erlaubnisse weg, 122 Fälle laufen. Sie nennt Waffen in der Hand von „Extremisten“ eine Gefahr für Rechtsstaat und Bürger.

Noch 2023 hatte dasselbe OVG erklärt, die bloße Einstufung des Landesverbandes als Verdachtsfall reiche für den Waffenentzug nicht aus. Auch Gerichte in Münster und Gera ließen die bloße Mitgliedschaft nicht genügen.

Der jagdpolitische Sprecher der AfD‑Landtagsfraktion, Florian Schröder, kündigte bereits weitere rechtliche Schritte an: „Die untere Waffenbehörde wollte jetzt Mitgliederlisten von den Schützenvereinen, um die Durchsetzung des Waffengesetzes zu prüfen. Das ist Willkür. Wir werden Verfassungsbeschwerde einlegen.“

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