
Wolfgang Kubicki droht in der NTV-Sendung „Blome & Pfeffer“ der AfD: „Ich drohe mit Bundeszwang, wenn die AfD sich nicht an Bundesgesetze halten will. Der Bund kann einen Staatskommissar einsetzen und die Regierung entmachten, wenn sie sich nicht an Bundesgesetze hält.“
Damit verweist er auf einen tatsächlich existierenden Verfassungsmechanismus: Wenn ein Bundesland verbindliche bundesrechtliche Pflichten verletzt, darf die Bundesregierung notwendige Maßnahmen ergreifen, bis hin zur zeitweiligen Übernahme einzelner Landesbefugnisse und die Einsetzung eines Bundesbeauftragten.
Doch die entscheidende Frage ist: Wie genau will Kubicki diese Drohung überhaupt wahrmachen? Denn Kubicki verfügt dafür über keinen eigenen verfassungsrechtlichen Hebel. Seine FDP sitzt nach ihrem Absturz auf 4,3 Prozent bei der Bundestagswahl 2025 nicht einmal mehr im Bundestag, stellt dort keine Abgeordneten, geschweige denn eine Fraktion.
Entscheiden würde die Bundesregierung, und selbst sie braucht zuvor die Zustimmung des Bundesrats. Doch auch im Bundesrat sitzt kein Abgeordneter der FDP.
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