
Spätestens seit der Corona-Zeit gibt es immer wieder Kritik an Empfehlungen der Ständigen Impfkommission – kurz Stiko. Dennoch überprüft die brandenburgische Landesregierung deren Impfempfehlungen nicht selbst. Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Lars Hünich hervor.
Darin heißt es wörtlich: „Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, die in Deutschland grundsätzlich als medizinischer Standard geltenden Stiko-Empfehlungen durch eigene Ermittlungen zu überprüfen.“
Die Landesbehörden übernehmen die Empfehlungen demnach ohne eigene fachliche Prüfung. Laut der Antwort gilt dies ausdrücklich auch für die Empfehlung von Covid-mRNA-Impfstoffen für Schwangere.
Auch nach kritischen Äußerungen eines Sachverständigen in der Corona-Enquetekommission im Juni will die Landesregierung von diesem Vorgehen nicht abrücken. Dazu heißt es: „Die Landesregierung plant keine Anforderung von Unterlagen der Stiko.“
Bemerkenswert ist auch die Begründung des Ministeriums. Die Behörde verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Stiko-Empfehlungen den medizinischen Standard abbilden können. Medizinische Argumente oder Erkenntnisse spielen demnach keine Rolle.
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