[{"data":1,"prerenderedAt":14},["ShallowReactive",2],{"k-wehrpflichtgesetz-heimlich-geaendert-ausreise-nur-mehr-mit-genehmigung-erlaubt":3},{"id":4,"title":5,"text":6,"social_preview":7,"published_at":8,"url":9,"image":10,"original_image":11,"duration":12,"videoData":13},7952,"💥💥Wehrpflichtgesetz heimlich geändert ++ Ausreise nur mehr mit Genehmigung erlaubt","\u003Cp>\u003Cb>++ Diese heimliche Gesetzesänderung im Wehrpflichtgesetz hat es in sich und betrifft alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren! ++\u003C/b>\u003Cbr />\u003Cbr />Wer Deutschland länger als drei Monate verlassen will, muss sich seit dem 1. Januar 2026 eine Ausreisegenehmigung beim Karrierecenter der Bundeswehr einholen. Man müsse \u003Ci>„für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält\"\u003C/i>, so die Begründung einer Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber Ippen.Media.\u003Cbr />\u003Cbr />⚠️\u003Cb>Wie der Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes vorsieht, ist jedoch jeder Antrag zu genehmigen, eine Ablehnung ist nicht vorgesehen.\u003C/b> Verpflichtend bleibt das Ausreisegesuch dennoch. Welche Konsequenzen auf Männer zukommen, die ohne Genehmigung ausreisen, ließ das Ministerium unbeantwortet, wie die Berliner Zeitung schreibt.\u003Cbr />\u003Cbr />💬 AUF1-Chef Stefan Magnet kommentiert auf seinem Telegram-Kanal dazu: \u003Ci>„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten (oder einen Angriffskrieg vorzubereiten)…\"\u003C/i>\u003C/p>",null,"2026-04-04T07:35:05.000000Z","wehrpflichtgesetz-heimlich-geaendert-ausreise-nur-mehr-mit-genehmigung-erlaubt","https://auf1.tv/storage/AgACAgQAAx0CWSSlgwACSY9p0L6tm51Y3s0EFTZUzyvORnio5gACOQ1rGz_0iFI_5sqny8gpSgEAAwIAA3kAAzYE.jpg","https://auf1.tv/storage/AgACAgQAAx0CWSSlgwACSY9p0L6tm51Y3s0EFTZUzyvORnio5gACOQ1rGz_0iFI_5sqny8gpSgEAAwIAA3kAAzYE_orig.jpg","",[],1775425850405]