
Nach einem Haftbefehl hat ein ehemaliger Rotlichtbetreiber aus Wien seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Der durch ein Gutachten gestützte Geschlechtswechsel erfolgte formal binnen einer Woche – obwohl er äußerlich keine weiblichen Merkmale aufweist.
Walter P. heißt nun Waltraud. Das Manöver funktioniert: Bei Haftantritt wird Waltraud die Strafe in einem Frauengefängnis verbüßen dürfen. Die Behörden akzeptierten den Antrag ohne weitere Prüfung. Als Nebeneffekt erhielt Waltraud später Post von der Pensionsversicherungsanstalt: Als Frau darf sie bereits mit 61 statt 65 Jahren in Rente gehen.
Der komödiantische Fall verdeutlicht die Absurdität der Gender-Justiz nun auch in Österreich, wie es der Prozess gegen Marla-Svenja Liebich bereits in Deutschland getan hat. Beide Fälle enthüllen zudem eine erschreckende Gleichgültigkeit von Justiz und Verwaltung, wenn es um Sicherheit in Gesellschaft und Haftanstalten geht.
👉🏻 Folgen Sie uns auf Telegram:
https://t.me/auf1tv
